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 Die Fischerprüfung in NRW

Warum überhaupt eine Fischerprüfung?

Jeder, der in NRW (oder einem anderen Bundesland) die Angelrute zum Zwecke des Fischfanges schwingen möchte, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein (§31 Landesfischereigesetz NRW).  Um den Fischereischein zu bekommen, muss man die Fischerprüfung bestehen.                                                                                                                                                                                            Informationen zu Gesetzen und Verordnungen finden Sie am Ende der Seite.

Der Fischereischein

Den Fischereischein kann man mit dem Prüfungszeugnis, welches man nach Bestehen der Fischerprüfung ausgehändigt bekommt, beantragen. Dieses macht man bei der Verwaltung der Stadt bzw. der Gemeinde, in welcher man seinen ständigen Wohnsitz hat. Bei der Beantragung muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren kann ein Jugendfischereischein gelöst werden. Dieser wird ohne Ablegung einer Prüfung erteilt  Mit diesem Jugendfischereischein kann der Jugendliche allerdings nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers fischen gehen. Natürlich  braucht man für die zu befischenden Gewässer immer eine Erlaubnis bzw. einen Fischereierlaubnisschein.

 Die Prüfung

Die Fischerprüfung wird abgelegt vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde. Bei uns ist der Kreis Soest zuständig. Hier werden in der Regel 2 Prüfungstermine, jeweils im Frühjahr und Herbst, angeboten. Zur Prüfung kann man frühestens mit Vollendung des 13. Lebensjahres (also nach dem 13. Geburtstag) zugelassen werden. Die Prüfung ist nach der Fischerprüfungsverordnung des Landes NRW bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in dessen Bezirk oder Kreis der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Wenn Sie also aus einem der Nachbarkreise, wie z.b. HSK, Unna, Hamm oder dem Märkischen Kreis kommen, muss eine Ausnahmegenehmigung bei Ihrer Unteren Fischerbehörde beantragt werden. Dieses geht aber problemlos, leider wird von einigen Kreisen eine Gebühr dafür verlangt.             Bei Bedarf sind wir Ihnen gerne behilflich.

Der Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung

In der Regel wird je ein Kurs im Frühjahr und im Herbst durchgeführt und findet an 5 Samstagen, jeweils in der Zeit von 15:00 - 20:00 Uhr im Vereinsheim des Sportfischervereins Himmelpforten e.V. in Ense Niederense statt.

Alle benötigten Lehrgangsmittel werden zur Verfügung gestellt. Die jeweiligen Termine zum Kursanfang entnehmen Sie bitte der Ankündigung unten auf dieser Seite.                                                                        Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns eine Mail

Kursinhalte

Der Erste, sog. theoretische Teil gliedert sich in 6 Gebiete.

· allgemeine Fischkunde

· spezielle Fischkunde

· Gewässerkunde und Fischhege

· Natur- und Tierschutz

· Gerätekunde

· Gesetzeskunde

 

Insgesamt umfasst der  theoretische Teil 342 Fragen, von denen pro Gebiet 10 zufällig ausgesuchte Fragen, also insgesamt 60 Fragen bei der Prüfung beantwortet werden müssen.

 

Ein Schwerpunkt der Theorie ist u. a. der Teil Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz. Den angehenden Anglern soll und muss der schonende Umgang mit der Natur verinnerlicht werden. Dazu gehört natürlich auch der weidgerechte (d. h. tierschutzgerechte ) Umgang mit der Kreatur Fisch. Dem Lehrgangsteilnehmer sollen Vorgänge in der Natur verständlich und durchschaubar gemacht werden. Dieses nicht nur aus dem Bestreben heraus, mehr oder größere Fische zu fangen, sondern primär zum Schutz und Erhalt der Natur.

Der Zweite, sog. praktischen Teil, befasst sich mit der weidgerechten Zusammenstellung des Fanggerätes für den Fang bestimmter Fischarten.

Hier werden neben den benötigten Gerätschaften und deren sachgerechter Verwendung, auch diverse Spezialknoten und verschiedene Köderarten vorgestellt. Dazu kommt der Bereich der „Artenerkennung“. Der Prüfling muss aus 44 Fischtafeln (42 Fisch- und 2 Krebsarten) 6 Tafeln blind ziehen und davon mindesten 4 Arten richtig bestimmen. Im Lehrgang wird neben den umfangreichen Ausbildungsmaterialien auch prüfungsidentisches Gerät verwendet.

Der Tag der Prüfung

Die Fischerprüfung findet jeweils einmal im Mai und November statt. Prüfungsort ist der Sitzungssaal der Kreisverwaltung in Soest. Die Prüfung, ist wie nachstehend beschrieben, abzulegen.

Theoretische Prüfung:

Fragebogen mit 60 Fragen (ausgewählt aus insgesamt 342 Fragen) aus folgenden 6 Fachgebieten, je davon 10 Fragen. Die zur Verfügung stehende Zeit beträgt 90 Minuten.
 

· allgemeine Fischkunde

· spezielle Fischkunde

· Gewässerkunde und Fischhege

· Natur- und Tierschutz

· Gerätekunde

· Gesetzeskunde

 

Mindestens 45 Fragen müssen richtig sein, davon mindestens 6 Fragen aus jedem Fachgebiet.
 

Praktischer Teil:

Im praktischen Teil der Prüfung wird aus den Aufgaben A1 bis A10 eine Aufgabe vergeben.
Von möglichen 28 Punkten müssen mindestens 25 erreicht werden.

A 1 

Stellen Sie eine beringte leichte Angelrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen           und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

A 2 

Stellen Sie eine Schwingspitzenrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen                         und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

A 3 

Stellen Sie eine Angelrute zum Fang von Karpfen                                                                                   und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

A 4 

Stellen Sie eine Grundrute zum Fang von Aalen                                                                                     und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

A 5 

Stellen Sie eine Spinnrute zum Fang von Hechten                                                                              und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

A 6 

Stellen Sie eine Spinnrute zum Fang von Flussbarschen                                                                          und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

A 7 

Stellen Sie eine Fliegenrute zum Fang von Forellen (Trockenfischen)                                                 und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

A 8 

Stellen Sie eine Fliegenrute zum Fang von Forellen (Nassfischen)                                                         und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

A 9 

Stellen Sie eine Angelrute zum Fang von Dorschen                                                                                 und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

A 10

Stellen Sie eine Brandungsrute zum Fang von Plattfischen                                                                   und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.

 Artenerkennung

Von 44 Bildtafeln werden 6 nach dem Zufallsprinzip dem Prüfling vorgelegt bzw. von diesem blind gezogen. Von diesen 6 Tafeln müssen 4 Arten richtig bestimmt werden.
 

Aal -- Äsche -- Bach/Flussneunauge -- Bachforelle -- Bachsaibling -- Bachschmerle -- Barbe -- Bitterling -- Brassen -- Döbel -- Dreistacheliger Stichling -- Elritze -- Flunder -- Flussbarsch -- Giebel -- Groppe -- Gründling -- Güster-- Hasel-- Hecht-- Dorsch -- Karausche -- Kaulbarsch -- Lachs -- Makrele -- Meerforelle -- Moderlieschen -- Nase -- Quappe -- Rapfen -- Rotauge --
Regenbogenforelle -- Rotfeder -- Schlammpeitzger -- Schleie -- Schneider-- Steinbeißer -- Ukelei -- Wels -- Wildkarpfen -- Zander -- Zwergstichling -- Amerikanischer Flusskrebs -- Europäischer Flusskrebs

               Hier können Sie den Prüfungsfragenkatalog als PDF Datei herunterladen.

 

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